Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Niels Fahrenkrog, im folgenden Smartlight360 genannt, durchgeführtenAufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Smartlight360 diese schriftlich anerkennt.
  4. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Sie gelten als stillschweigend.

II. Auftragsausführung

  1. Alle Angebote auf der Internetseite www.smartlight360.de (und verknüpften Domains) sind so genau wie möglich verfasst worden. Geringfügige Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
  2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag erteilt (schriftlich oder mündlich) und Smartlight360 dessen Annahme schriftlich bestätigt.
  3. Soweit Smartlight360 Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von Smartlight360 anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Smartlight360 nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  4. Smartlight360 ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der   Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  5. Den zeitlichen und örtlichen Ablauf der Aufnahmen vereinbaren Smartlight360 und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
  6. Smartlight360 kann die Fotoaufnahmen durch Dritte durchführen lassen.
  7. Smartlight360 ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien, 360°Panoramen und virtuellen Rundgängen gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  8. Wenn keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Smartlight360 ausgewählt.
  9. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder in einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  10. Wird ein vereinbarter Termin abgesagt bzw. soll er verschoben werden, so hat der Auftraggeber dies Smartlight360 so früh wie möglich, mindestens aber 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt bzw. verschoben, wird dem Auftraggeber eine Ausfallsentschädigung von 50 € brutto berechnet.
  11. Bei der Stornierung eines vorhandenen Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung werden 25% vom ursprünglichen Betrag fällig. Dies gilt ebenfalls bei einer Teilstornierung. Der Betrag ist per Überweisung innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Sollte der Vertrag 7-1 Tag(e) vor dem Auftrag storniert werden, sind 50% des Betrages fällig. Bei Stornierung ab einem Tag und kürzer vor Auftrag, sind 80% des Betrages fällig.
  12. Sind Smartlight360 innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen, 360° Panoramen und virtuellen Rundgänge keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  13. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages. Hat der Auftraggeber einen Servicevertrag mit Smartlight360 abgeschlossen, werden alle Bilddateien für diesen Zeitraum aufbewahrt, um bei Bedarf nach Wunsch des Auftraggebers Anpassungen im Rahmen des Servicevertrages vorzunehmen.
  14. Smartlight360 hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten für den Nachweis seiner Urheberschaft.

III. Pflichten des Auftraggebers

  1. Soweit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber Smartlight360 zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in benötigte Räume Dritter.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zum regulären Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
  3. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. Smartlight360 weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein Bildbereiche nur kostenpflichtig geschwärzt oder ausgeblendet werden können.  
  4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.

IV. Urheberrechtliche Bestimmungen

  1. lle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen Smartlight360 zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.), im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend.
  2. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremdeUrheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bildererforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhabereinzuholen.

V. Nutzungsrechte

  1. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die festgelegte Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  2. Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Smartligh360.
    Das gilt insbesondere für:
    - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials
    - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient
    - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch, soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt)
    - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  3. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Smartlight360 und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Smartlight360 vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  5. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von Smartlight360 aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

VI. Haftung

  1. Smartlight360 übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem   Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet Smartlight360 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von Smartlight360 ausgeschlossen.
  5. Liefertermine von Smartlight360 sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Smartlight360 bestätigt worden sind. Smartlight360 haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Smartlight360 nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Termin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  7. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien, 360° Panoramen und virtuellen Rundgängen bei Smartlight360 eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien, 360° Panoramen und virtuellen Rundgängen als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  8. Smartlight360 übernimmt keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von www.smartlight360.de (und verknüpften Domains) noch für technische oder elektronische Fehler des Online-Angebots.
  9. Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGBs dieser. Für die Erstellung und das Hosting der Virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners 3D Vista in Anspruch genommen. Die AGBs von 3D Vista. sind über den folgenden Link einsehbar: https://www.3dvista.com/license_agreement.html , deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des Virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten sind. Der Auftraggeber stellt Smartlight360 im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die auf den Internetseiten von Smartlight360 dargestellten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle genannten Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
  2. Smartlight360 erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung basierend auf dem Angebot, zuzüglich eventueller Reisekosten.
  3. Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
  4. Hat der Auftraggeber einen Servicevertrag mit Smartlight360 abgeschlossen erfolgt die Rechnungsstellung laut Vereinbarung im Servicevertrag wiederkehrend, bis der Auftraggeber den Servicevertrag kündigt. Kündigungsfristen sind im Punkt Kündigung festgelegt.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien, 360° Panoramen und virtuellen Rundgänge Eigentum von Smartlight360.
  6. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von Smartlight360 hergestellte Bilddateien.
  7. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, die wesentliche Mehrkosten für Smartlicht360 bedeuten, so hat der Auftraggeber diese Mehrkosten zu tragen. Smartlight360 behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten.
  8. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Smartlight360 oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Smartlight360 kein Schaden entstanden ist.

VIII. Kündigung des Servicevertrags

  1. Der Servicevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich.
    Bei einer monatlichen Abrechnungsperiode ist eine Kündigung jederzeit monatlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
    Bei einer jährlichen Abrechnungsperiode ist eine Kündigung jährlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums.
    Eine Kündigung muss per E-Mail an kontakt@smartlight360.de oder in schriftlicher Form per Post an Niels Fahrenkrog, Eenstock 9, 22179 Hamburg erfolgen.
  2. Nach Kündigung hat Smartlight360 das Recht den Datensatz inklusive aller Fotografien und weiteren Leistungsergebnissen nach Wirksamwerden der Kündigung zu löschen. Auf Anfrage des Kunden und soweit technisch möglich stellt Smartlight360 dem Kunden seine 360°Tour als HTML Paket nach erfolgter Kündigung zur Verfügung.

IX. Vertragsstrafe/ Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Smartlight360 erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

X. Verlust und Beschädigung

  1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet Smartlight360 – aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet Smartlight360 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; Smartlight360 haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

XI. Leistung und Gewährleistung

  1. Smartlight360 wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Smartlight360 kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt, insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Smartlight360 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Smartlight360 liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

XIII. Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  2. Sofern innerhalb der Webseite die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen etc.) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers freiwillig und auf eigenen Wunsch.
  3. Smartlight360 bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z. B. Hosting von 360° Rundgängen, Online-Galerie, Kundenverwaltungs- u. Rechnungssoftware). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt.
  4. Gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Auftraggeber erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Smartlight360 verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich und nicht für andere als seine betrieblichen Zwecke zu verwenden.

XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken

  1. Smartlight360 ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Smartlight360 seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar     auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gleiches gilt für Lücken in dem Vertrag.
  4. Gerichtsstand ist, soweit vereinbart, der Sitz von Smartlight360. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.